§§ 1, 46 EnWG, § 19 GWB, Art. 39 bis 41 Richtlinie 2009/73/EG
1. Auslegung und Anwendung von §§ 1, 46 EnWG, § 19 GWB, wonach es bei der Neuvergabe der Wegenutzungsrechte für den Betrieb des Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Sinn von § 46 Abs. 2 EnWG zulässig ist, dass die Gemeinde mit einem Auswahlkriterium „Preisgünstige Versorgung“ ein Angebot umso besser zu bewertet, je niedriger die prognostizierten Netznutzungsentgelte und Netzanschlusskosten jeweils betreffend das kommunale Netzgebiet sind, widersprechen zweifelsfrei und offensichtlich nicht Art. 39 bis 41 der Richtlinie 2009/73/EG vom 13.07.2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt (ABl. L 211/94).
2. Im Übrigen verstieße die Gemeinde mit so gestalteten Auswahlkriterien selbst dann nicht gegen sie im Verhältnis zu Bewerbern treffende Pflichten, wenn diese Richtlinie (wenigstens in Verbindung mit dem Loyalitäts- und Effektivitätsgrundsatz) den Mitgliedsstaaten im Ergebnis untersagen würde, dies zuzulassen.
(Leitsätze des Gerichts)
OLG Karlsruhe, Urt. v. 12.06.2024 – 6 U 222/23
– vorgehend: LG Mannheim, Urt. v. 22.11.2023 – 14 O 62/23
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2024.05.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-09-13 |
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