Am 17.05.2019 ist das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus, auch NABEG 2.0 genannt, mit seinen Regelungen zum Planungs- und Genehmigungsrecht in Kraft getreten. Wesentliches Ziel des Gesetzespakets ist die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren nach NABEG und EnWG. Etliche der neuen Regelungen wie die Einführung der vorausschauenden Planung durch Mitverlegung von Leerrohren, die Anpassung des Anzeigeverfahrens, Verzicht auf Bundesfachplanung in bestimmten Fällen oder die Einführung einer Regelung zum vorzeitigen Baubeginn können zur Beschleunigung beitragen. Leider hat der Gesetzgeber einen wesentlichen Grund für lange Verfahrensdauern fast vollkommen ausgeblendet: Bestehende Unsicherheiten aufgrund eines fachwissenschaftlichen Erkenntnisvakuums und einer europäischen Rechtsprechung, die die Anforderungen des Umweltrechts immer höher schraubt, lassen das NABEG 2.0 im Ergebnis nur als „halbes Beschleunigungsgesetz“ erscheinen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2019.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-07-15 |
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