Die Vorzüge eines Eigenverbrauchs von Strom sind weithin bekannt. Das gilt aber offenbar nicht im gleichen Maße auch für die Voraussetzungen, unter denen ein Stromverbrauch unter den Begriff Eigenverbrauch fällt. In der Praxis firmieren daher eine ganze Reihe von dezentralen Versorgungskonzepten als Eigenverbrauch, die es bei Lichte betrachtet gar nicht sind. Dies wiederum ruft in letzter Zeit vermehrt die Übertragungsnetzbetreiber auf den Plan, welche nun für nicht unerhebliche Zeiträume die EEG-Umlage nachfordern. Der rechtliche Rahmen hierfür ist bislang jedoch kaum abgesteckt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2017.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-09-15 |
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