Bei dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10.05.2022 (EnZR 54/21 – Verbrauchsstelle Goldbuschfeld) handelt es sich um eine wichtige Entscheidung an der Schnittstelle der energiewirtschaftlich-bilanziellen, zivilrechtlichen sowie wirtschaftlichen Zuordnung von Entnahmen aus dem Stromnetz in einem entflochtenen Strommarkt. In der Sache bestätigt und erweitert der BGH seine Rechtsprechung aus dem Beschluss vom 27.10.2020 – EnVR 104/19.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2023.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-01-20 |
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