Notwendige Zahlungsoptionen bei Energielieferungsverträgen mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung
§ 41 Abs. 2 Satz 1 EnWG
Ein von einem Energieversorger im Internet angebotener Bestellvorgang auf Abschluss eines Stromlieferungsvertrages mit einem Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung, in dem der (potentielle) Kunde ausschließlich – ohne dass ihm zuvor weitere Zahlungsmöglichkeiten angeboten worden sind – die Zahlung per Bankeinzug wählen und die Bestellung ohne Eintragung der Kontodaten nicht fortführen kann, verstößt gegen § 41 Abs. 2 Satz 1 EnWG.
(Leitsatz des Gerichts)
BGH, Urt. v. 10.04.2019 – VIII ZR 56/18
vorgehend: OLG Hamm, Urt. v. 25.01.2018 – 2 U 89/17
vorgehend: LG Dortmund, Urt. v. 28.03.2017 – 25 O 292/16
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