433 Abs. 2 BGB, 40a Abs. 1 und Abs. 2 EnWG, 21 Abs. 1 Satz 1, 24 Abs. 3 NAV, 11 Abs. 1, 17 Abs. 1und und Abs. 2, 19 Abs. 2 StromGVV
1. Die ernsthafte Mglichkeit eines offensichtlichen Fehlers in der Stromrechnung kann sich aus einer enormen und nicht plausibel erklrbaren Abweichung der Verbrauchswerte von denen einer vorangegangenen oder nachfolgenden Abrechnungsperiode ergeben. Abzustellen ist dabei grundstzlich auf Vergleichsverbruche, die tatschlich anhand erfolgter Ablesungen ermittelt wurden.
2. Eine fr alle Fallgestaltungen magebliche Gre der Abweichung, ab der die ernsthafte Mglichkeit eines offensichtlichen Fehlers in Betracht kommt, lsst sich zwar nicht bestimmen. Zumindest aber in den Fllen, in denen der Vergleichsverbrauch in einer blichen Grenordnung liegt, wird in der Regel eine nicht plausibel erklrbare Abweichung erst ab dem Fnffachen auf die ernsthafte Mglichkeit eines solchen Fehlers schlieen lassen.
(Leitstze der Redaktion)
OLG Celle, Urt. v. 04.03.2025 13 U 60/24
vorgehend: LG Bckeburg, Urt. v. 01.11.2024 2 O 89/24
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2025.03.11 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2194-5837 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-05-28 |
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