Durch seine Entscheidung vom 10.02.2021 hat das OLG Düsseldorf unter dem Schlagwort Schweinestall-Entscheidung für Klarheit in dem nicht immer ganz einfachen Zusammenspiel von Grund-, Ersatzversorgung und vertragsloser Energieentnahme aus dem Netz der allgemeinen Versorgung gesorgt. Gegenstand der Entscheidung des OLG Düsseldorf war die gewerbliche Entnahme von Strom aus dem Niederspannungsnetz, die keinem Lieferverhältnis zugeordnet werden konnte. Das Pikante an der Sachverhaltskonstellation war, dass die am Anschlusspunkt entnommenen Mengen die 10.000 kW-Grenze des § 3 Nr. 22 EnWG überstieg, der Kunde also nicht mehr als Haushaltskunde einzustufen war.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2022.02.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2194-5837 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2022 |
| Veröffentlicht: | 2022-03-16 |
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