Die finanzielle Förderung von Projekten zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien in Deutschland soll in den nächsten drei Jahren von dem bisherigen Modell einer festen Einspeisevergütung auf die wettbewerbliche Ermittlung der Förderhöhe in Ausschreibungsverfahren umgestellt werden. In einer Testphase sollen verschiedene Fördermodalitäten auf ihre Praktikabilität und ihre Geeignetheit zur Schaffung eines effizienten Wettbewerbs geprüft werden. Die Ausschreibungen gelten zunächst nur für die Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen, sollen aber den Erkenntnisprozess auch für andere Technologien unterstützen. Dieser Beitrag erläutert das Ausschreibungsverfahren in seinen einzelnen Schritten und beleuchtet die Neuregelungen aus den unterschiedlichen Blickwinkeln der am Konsultationsverfahren beteiligten Marktteilnehmer.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2015.03.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2194-5837 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
| Veröffentlicht: | 2015-05-15 |
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