Die verfassungsrechtlichen Restriktionen, die es dem Bund verwehren, unmittelbar kommunale Beiträge zum Gelingen des Zukunftsprojekts „Energiewende“ einzufordern, rücken die Rolle der Landesgesetzgeber in den Fokus. In Anschluss an Teil 1 dieses Beitrags in Ausgabe 1/18 der ER EnergieRecht, der die begrenzten Regelungsoptionen des Bundes thematisierte, werden nun im zweiten Teil diverse landesgesetzliche Ansatzpunkte beleuchtet, bei denen die Kommunen in ihrer für die Energiewende essenziellen Rolle adressiert werden oder auch werden könnten. Dieser Artikel skizziert zunächst satzungsrechtliche Instrumente, zeigt Bezugspunkte zur operativen Tätigkeit im Gemeindewirtschaftsrecht auf und stellt sodann den Beitrag der Landes-Klimaschutzgesetze zur Beförderung einer „kommunalen Energiewende“ ins Zentrum der Untersuchung.
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