Um die ehrgeizigen Ziele der „Energiewende“ erreichen zu können, wird in jüngerer Zeit verstärkt auf die essenzielle, dezentrale Rolle der Kommunen vor Ort hingewiesen. Dies wirft die Frage auf, inwieweit der Bundes- und/oder die Landesgesetzgeber gesetzgeberische Impulse für eine dezidiert auch „kommunale Energiewende“ geben können. Wo aber verlaufen die verfassungsrechtlichen Grenzlinien zwischen Bund und Ländern für gesetzgeberische Aufträge an die Kommunen? Welches sind die Regelungsfelder des Bundes, innerhalb derer Kommunen adressiert werden können, Beiträge zur Energiewende zu leisten? Der nachfolgende Beitrag beleuchtet in Teil I die Regelungsoptionen für den Bund, während Teil II in der nächsten Ausgabe der ER EnergieRecht unmittelbare Adressierungen der Bundesländer an die Kommunen in den Blickpunkt nehmen wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2018.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-01-16 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: