Um die ehrgeizigen Ziele der „Energiewende“ erreichen zu können, wird in jüngerer Zeit verstärkt auf die essenzielle, dezentrale Rolle der Kommunen vor Ort hingewiesen. Dies wirft die Frage auf, inwieweit der Bundes- und/oder die Landesgesetzgeber gesetzgeberische Impulse für eine dezidiert auch „kommunale Energiewende“ geben können. Wo aber verlaufen die verfassungsrechtlichen Grenzlinien zwischen Bund und Ländern für gesetzgeberische Aufträge an die Kommunen? Welches sind die Regelungsfelder des Bundes, innerhalb derer Kommunen adressiert werden können, Beiträge zur Energiewende zu leisten? Der nachfolgende Beitrag beleuchtet in Teil I die Regelungsoptionen für den Bund, während Teil II in der nächsten Ausgabe der ER EnergieRecht unmittelbare Adressierungen der Bundesländer an die Kommunen in den Blickpunkt nehmen wird.
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