Netzbetreiber stellen sich zunehmend die Frage, ob sie in bestimmten Situationen bereits gezahlte EEG-Vergütungen zurückfordern müssen. Auslöser ist zum einen die im EEG 2012 eingeführte Rückforderungspflicht von Netzbetreibern und zum anderen die zunehmende Anzahl von möglichen Rückforderungsfällen. Die Untersuchung der Konsequenzen beim Verstoß gegen eine Rückforderungspflicht zeigt zum einen, dass keine klare Regelung besteht und zum anderen, dass etwaige Konsequenzen nur schwer greifbar sind (z. B. denkbare zivilrechtliche Ansprüche über Cent-Beträge, keine direkten aufsichtsbehördlichen Befugnisse). Die Thematik ist ein weiteres Beispiel dafür, dass übergreifende energierechtliche Regelungen zwischen EEG und dem EnWG etc. oft fehlen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2015.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-07-15 |
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