Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens nach EEG 2017 wird eine künstliche Wettbewerbssituation geschaffen und der Anspruch auf finanzielle Förderung zum knappen Gut. Vor diesem Hintergrund geht der Beitrag am Beispiel der Ausschreibung von Windenergie der Frage nach, welche Möglichkeiten dem Einzelnen zur Verfügung stehen, insbesondere auch gegen den an einen Konkurrenten erteilten Zuschlag vorzugehen. Dabei werden nicht nur die Möglichkeiten nach nationalem Recht, sondern auch nach Unionsrecht untersucht.
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