Rechtsweg für den Anspruch auf Akteneinsicht in Konzessionsverfahren nach § 46 EnWG
§§ 46, 102 EnWG, § 17a GVG, § 29 VwVfG
Für den Anspruch eines Beteiligten an einem Konzessionsverfahren nach § 46 EnWG auf Akteneinsicht nach § 29 VwVfG analog ist der ordentliche Rechtsweg eröffnet. Das Akteneinsichtsrecht nach § 29 VwVfG (analog) ist ein Annex zu den Hauptrechten der Beteiligten eines Verfahrens (hier: des Konzessionierungsverfahrens nach § 46 EnWG). Eine für letzteres geltende Rechtswegzuweisung (hier: § 102 EnWG) ist daher auch auf die Geltendmachung des Akteneinsichtsrechts zu erstrecken.
(Leitsatz des Gerichts)
OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.02.2016 – 7 OB 13/16
vorgehend: VG Hannover, Beschl. v. 22.12.2015 – 11 A 4655/15
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