Das Bundeskabinett hat am 24.09.2020 die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Auf das EEG 2017 soll zum Jahreswechsel das EEG 2021 folgen. Die geplanten Änderungen betreffen sowohl Anlagenbetreiber als auch Netzbetreiber und Abnehmer. Sie sind zum Teil grundsätzlicher Natur, eröffnen naturgemäß neue Chancen, bergen aber auch neue Risiken. Bis 2030 sollen 65 Prozent der Stromerzeugung aus Erneuerbaren stammen, zuvor lautete das Ziel „55 bis 60 Prozent“ im Jahr 2035. Hierfür werden die Ausbaupfade für die einzelnen Erzeugungsarten (teilweise deutlich) erhöht. Auch geht es um eine stärkere Integration der Erneuerbaren Energien in den Strommarkt und das Stromversorgungssystem, zudem will man die Akzeptanz in der Bevölkerung fördern. Vertagt wird hingegen der Übergang zu einer marktgetriebenen „Post-Förderungs-Ära“.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-13 |
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