Bei der Diskussion um die Einlagerung der zurückzunehmenden 26 CASTOR-Behälter aus den ausländischen Wiederaufbereitungsanlagen Sellafield und La Hague treffen politisch formulierte Ziele auf rechtliche Rahmenbedingungen, die eine Umsetzung erschweren. Im Juni 2013 hat das OVG Schleswig allerdings die atomrechtliche Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel aufgrund von mehreren Ermittlungs- und Bewertungsdefiziten der Genehmigungsbehörde aufgehoben. Das könnte Auswirkungen auf die Rückführung der CASTOR-Behälter haben.
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