Die generelle Möglichkeit der Inanspruchnahme von sog. „Industrierabatten“ oder Beihilfen ist in vielen Unternehmen ebenso unbekannt wie die entsprechenden Antragsvoraussetzungen. Zu den sog. „Industrierabatten“ zählen insbesondere (Teil-)Befreiungsmöglichkeiten von der KAV, die Möglichkeit einer Begrenzung der § 19-StromNEV-Umlage und der KWKG-Umlage bzw. der Offshore-Netzumlage. Kein klassischer „Industrierabatt“, sondern eine Beihilfe, wie die nach der BECV, ist die sogenannte Strompreiskompensation. Steuerentlastungsmöglichkeiten finden sich im Energiesteuergesetz und im Stromsteuergesetz. Der nachfolgende Artikel in unserer Beitragsreihe zu diesen Fragen beschäftigt sich mit der Steuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes nach § 9b Stromsteuergesetz (StromStG).
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2025.01.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2194-5837 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-01-14 |
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