§ 40 Abs. 4 EnWG, § 17 Abs. 1 Satz 1 StromGVV, §§ 195, 199 Abs. 1, 433 Abs. 2 BGB
Der Beginn der Verjährung einer Vergütungsforderung des Stromlieferanten in der Grundversorgung setzt die Fälligkeit seiner Forderung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 StromGVV und somit die Erteilung einer Abrechnung voraus. Dies gilt auch dann, wenn der Versorger nicht innerhalb der in § 40 Abs. 4 EnWG bestimmten Fristen abgerechnet hat.
(Leitsatz des Gerichts)
BGH, Urt. v. 17.07.2019 – VIII ZR 224/18
vorgehend: LG Flensburg, Urt. v. 22.06.2018 – 1 S 92/17
vorgehend: AG Husum, Urt. v. 20.10.2017 – 24 C 5/17
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2019.06.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-11-14 |
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