Technologiebonus nach § 8 Abs. 4 EEG 2004 bei Vorliegen einer ORC-Anlage
§ 8 Abs. 4 Satz 1 EEG 2004
1. Der Technologiebonus nach § 8 Abs. 4 EEG 2004 ist für den gesamten in der streitgegenständlichen Anlage erzeugten Strom zu zahlen, soweit dieser in das Stromnetz, für das die Beklagte zuständiger Verteilernetzbetreiber ist, eingespeist wurde.
2. Es genügt, dass die ORC-Einheit Bestandteil der Anlage i. S. des Gesetzes insgesamt ist und der Strom in dieser Anlage gewonnen wird.
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