Energie- und Wasserversorgungsunternehmen („EVU“/„Versorger“), Verteilernetzbetreiber („VNB“) und Messstellenbetreiber („MSB“) – gemeinsam „Akteure“ genannt – sind zentrale Ansprechpartner, wenn es um die gebäudebezogene Ablesung von Energie- und Wasserverbrauchsdaten geht. Trotz des ordnungspolitischen Willens, fernablesbare Messeinrichtungen zu etablieren, werden die Mehrzahl der Verbrauchsdaten nach wie vor durch persönliche Vor-Ort-Ablesungen ermittelt. Diese Branchenüblichkeit wird in Zeiten der COVID-19-Pandemie („Pandemie“) zunehmend kritisch hinterfragt. Im Interesse eines konkreten Gesundheitsschutzes der in Betracht kommenden Beteiligten (z.B.: Mitarbeiter, Kunden, Mitbewohner, Hausmeister) verzichten daher die Akteure zunehmend auf Vor-Ort-Ablesungen. Stattdessen werden die Kunden gebeten, die Messeinrichtungen selbst abzulesen oder die Verbrauchsabrechnungen werden auf der Grundlage von Schätzwerten erstellt. Dieser von der Praxis eingeschlagene Weg erweist sich bei näherer Betrachtung nicht frei von rechtlichen Problemen. Inwiefern sich solche stellen, soll in diesem Beitrag vertiefend erörtert werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2021.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-09-14 |
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