§§ 307 Abs. 1 Satz 2, 315 Abs. 3 BGB, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG
Auch wenn Preisanpassungsklauseln in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem Energieversorgungsvertrag besagen, dass eine Bindung der Preisänderung an den Maßstab des billigen Ermessens erfolgen solle, verstoßen sie gegen das Transparenzgebot aus § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn sie durch die nicht hinreichend deutlich herausgestellte Möglichkeit einer Billigkeitskontrolle gemäß § 315 Abs. 3 BGB die Rechtslage irreführend darstellen und es dem Verwender dadurch ermöglichen, begründete Ansprüche unter Hinweis auf die in ihnen getroffene Regelung abzuwehren.
(Leitsatz der Redaktion)
OLG München, Urt. v. 16.07.2015 – 29 U 1179/15
vorgehend: LG München, Urt. v. 26.02.2015 – 11 HKO 24118/14
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2015.06.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-11-16 |
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