§ 134 BGB, § 46 EnWG, § 3 Abs. 2 Nr. 1 KAV
Die Vereinbarung nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 KAV unzulässiger Nebenleistungen in einem Konzessionsvertrag führt gemäß § 134 BGB zur Gesamtnichtigkeit des Vertrags.
(Leitsatz des Gerichts)
OLG München, Urt. v. 26.09.2013 – U 3589/12 Kart
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2014.01.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-01-20 |
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