Die Frage, ob die aus der Anwendung einer Take-or-Pay-Klausel resultierende Pflicht des gewerblichen Kunden zur Zahlung der vom Versorger geltend gemachten Vergütung besteht, ist für Fehlmengen, die im Zeitraum während der Corona-Pandemie entstanden sind, umstritten. Solche Klauseln sind in einer Vielzahl von Lieferverträgen anzutreffen und daher von großer Bedeutung für die Praxis. Das LG Wuppertal hat sich in seinem Urteil vom 26.01.2023 – 16 O 55/21 eingehend mit den Voraussetzungen für das Bestehen einer entsprechenden Zahlungspflicht auseinandergesetzt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2023.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-17 |
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