In Umsetzung europäischer Vorgaben sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz Herkunftsnachweise als zentrales Element zum Nachweis der grünen Eigenschaft von Strom vor. Um Verbraucher umfassender über die Herkunft ihres Stroms und dessen ökologische Qualität zu unterrichten, treten neben klassische Ökostromlabel auch digitale Modelle, die Stromkunden in Echtzeit Informationen zu ihrer Stromherkunft übermitteln sollen. Dieser Beitrag befasst sich mit den energierechtlichen Vorgaben der Grünstromvermarktung. Dabei wird sich zeigen, dass insbesondere das Doppelvermarktungsverbot eine Hürde für solche alternativen Nachweise darstellt. In einem zweiten Teil sollen entsprechende lauterkeitsrechtliche Aspekte vorgestellt werden.
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