Nachdem im vorangegangenen Aufsatzteil energierechtliche Aspekte der Grünstromvermarktung thematisiert wurden (siehe ER 2022, 55) sollen im Folgenden die lauterkeitsrechtlichen Aspekte näher betrachtet werden. Die lauterkeitsrechtlichen Aspekte kreisen vor allem um das Verbot der Irreführung und das Verbot des Rechtsbruchs, wobei dieser Aufsatzteil zeigen wird, dass bei der Grünstromvermarktung auf Herkunftsnachweise gesetzt werden sollte – und zusätzlich auf digitale Echtzeitnachweise gesetzt werden kann.
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