Mit dem im April 2024 in Kraft getretenen niedersächsischen Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG) hat der niedersächsische Gesetzgeber auf Landesebene ein eigenständiges, verpflichtendes Beteiligungsgesetz geschaffen, das über den bundesrechtlichen Rahmen des § 6 EEG hinausgeht. Der vorliegende Beitrag untersucht den Anwendungsbereich des NWindPVBetG sowie seine abgabenrechtliche Einordnung. Zudem analysiert er das Verhältnis von landesrechtlichen Verpflichtungen und der freiwilligen finanziellen Beteiligung von Gemeinden nach § 6 EEG beim Ausbau von Windenergieanlagen an Land und PV-Freiflächenanlagen.
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