§§ 21 Abs. 1, 21 Abs. 2, 31 Abs. 1 Satz 1 EnWG, § 17 Abs. 2 Satz 2 StromNEV, StromNZV
Die einschlägigen Vorgaben des EnWG sowie der StromNEV bzw. StromNZV verpflichten einen Netzbetreiber nicht, einem nachgelagerten Netzbetreiber, an dessen Netz dezentraler Erzeugungsanlagen angeschlossen sind, die Buchung sog. Netzreservekapazität anzubieten.
(Leitsatz des Gerichts)
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.10.2020 – 3 Kart 842/19
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2021.01.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-01-14 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: