§§ 130 Abs. 1, 313 BGB, § 20 Abs. 3 und 4 der 13. BImSchV, § 60 VwVfG
Die Verzichtserklärung nach § 20 Abs. 3 Satz 1 der 13. BImSchV kann, nachdem sie mit ihrem Zugang wirksam geworden ist, nicht widerrufen werden.
(Leitsatz des Gerichts)
BVerwG, Urt. v. 15.11.2012 – BVerwG 7 C 15.12
vorgehend: OVG Münster, Urt. v. 14.03.2012 – 8 D 47/11.AK
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2013.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-03-18 |
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