Es traf die Branche wie ein Paukenschlag: Mit Urteil vom 04.11.2015 entschied der BGH erstmals höchstrichterlich über die Auslegung des Anlagenbegriffs bei PV-Anlagen nach § 3 Nr. 1 EEG 2009 und scheint damit das bisherige Weltbild der Photovoltaikbranche auf den Kopf zu stellen. Denn anders als im Biogasbereich, wo die Reichweite des Anlagenbegriffs seit jeher eines der umstrittensten Themen war, legten Rechtsprechung, Literatur und ihnen folgend auch der Gesetzgeber den Anlagenbegriff bei PV-Anlagen in erstaunlich seltener Eintracht aus. Gegen dieses einhellige Begriffsverständnis wendet sich nun jedoch die aktuelle BGH-Rechtsprechung und zieht damit eine ganze Reihe ungeklärter Anwendungsfragen nach sich.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2016.02.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2194-5837 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
| Veröffentlicht: | 2016-03-15 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
