§§ 3 Nrn. 16 und 24a, 31, 75 EnWG
Zentrales Kriterium einer Kundenanlage ist die in § 3 Nr. 24a lit. d EnWG geregelte Voraussetzung, wonach die Anlage jedermann zum Zwecke der Belieferung der angeschlossenen Letztverbraucher unabhängig von der Wahl des Energielieferanten diskriminierungsfrei und unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird.
(Leitsatz der Redaktion)
OLG Frankfurt, Beschl. v. 08.03.2018 – 11 W 40/16 (Kart)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2018.04.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-07-16 |
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