§ 36, 102 EnWG; §§ 935, 940 ZPO
Dass § 102 Abs. 1 Satz 1 EnWG seit dem 23.12.2025 nunmehr auch die Fälle der Versorgungsunterbrechungen wegen Nichtzahlung bei Haushaltskunden (§ 41f EnWG) erfasst, ist dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 18.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 347 vom 22.12.2025) zu verdanken und de lege lata von der gerichtlichen Praxis hinzunehmen, wenngleich es sich aus deren Sicht angesichts des selbstgesetzten Anspruchs des vorzitierten Gesetzes vom 18.12.2025, auch ein Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich zu sein, bei der neu kreierten ausschließlichen Zuständigkeit für Versorgungsunterbrechungen wegen Nichtzahlung bei Haushaltskunden weniger um das Ergebnis eines wohldurchdachten Gesetzgebungsverfahrens als vielmehr um einen Treppenwitz der jüngeren Gesetzgebungsgeschichte handeln dürfte.
(Leitsatz der Redaktion)
LG Wiesbaden, Beschl. v. 08.06.2026 – 9 O 116/26
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2026.05.13 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2194-5837 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-09-14 |
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