§ 2 Abs. 2 EnLAG, § 43 Abs. 3 EnWG, §§ 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO
§ 2 Abs. 2 EnLAG bestimmt für Vorhaben nach dem Energieleitungsausbaugesetz abschließend, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Planfeststellungsbehörde vom Vorhabenträger die Errichtung und den Betrieb eines Erdkabels gegen dessen Willen verlangen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.04.2019 – 4 A 1.18 – BVerwGE 165, 166). Ist das zur Planfeststellung gestellte Projekt kein Pilotvorhaben nach § 2 Abs. 1 En- LAG, ist ein solches Verlangen ausgeschlossen. Es kann auch nicht auf das Abwägungsgebot des § 43 Abs. 3 EnWG gestützt werden.
(Leitsatz des Gerichts)
BVerwG, Beschl. v. 27.07.2020 – 4 VR 7/19, 4 VR 3/20
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2020.06.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-13 |
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