§§ 10, 23 Abs. 6 Satz 1 ARegV
Der Vorrang des Erweiterungsfaktors nach § 10 ARegV vor der Genehmigung einer Investitionsmaßnahme nach § 23 Abs. 6 Satz 1 ARegV tritt zurück, wenn die Kosten der geplanten Investitionsmaßnahme durch den Erweiterungsfaktor nicht einmal ansatzweise abgedeckt werden.
(Leitsatz des Gerichts)
BGH, Beschl. v. 23.01.2018 – EnVR 9/17
vorgehend: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.12.2016 – VI-3 Kart 102/15 (V)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2018.03.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-16 |
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