Das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus vom 13.05.2019 eröffnet mit § 5a NABEG die Möglichkeit zum Verzicht auf die Durchführung eines Bundesfachplanungsverfahrens. Der Bundesfachplanungsverzicht ist ein neues Instrument, das grundlegende Fragen im System des NABEG aufwirft und voraussichtlich eine große praktische Bedeutung erlangen wird. Mit dem vorliegenden Beitrag wird § 5a NABEG einer kritischen Würdigung unterzogen und es werden praxisrelevante Auslegungsfragen erörtert.
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