Mit der EEG-Novelle Ende 2020 wurden neue Tatbestände zur EEG-Umlagebefreiung geschaffen, die auf die Förderung von (Grünem) Wasserstoff aus Elektrolyse abzielen. Mit diesem Beitrag soll das Verhältnis der neu eingeführten Tatbestände untereinander untersucht werden, wobei die Verordnung nach § 93 EEG 2021 im Fokus steht. Die Verordnung definiert Anforderungen an Grünen Wasserstoff und ist maßgeblich für die Unterscheidung zwischen Wasserstoff als Schlüsselelement einer gelungenen Sektorenkopplung und einer bloßen Technologieförderung.
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