Das BVerfG hat am 18.01.2022 Verfassungsbeschwerden wegen Landesklimaschutzgesetzen erst gar nicht zur Entscheidung angenommen. War damit der Klimabeschluss vom 24.03.2021 ein einmaliger Erfolg – trotz des dramatischen neuen IPCC-Berichts und der Schärfung des 1,5-Grad-Ziels auf der Klimakonferenz von Glasgow im November 2022? Wie ist das Zusammenspiel mit dem EU-Klimapaket und den EU-Grundrechten, hat doch der EuGH am 25.03.2021 Klimaklagen schon als unzulässig abgewiesen?
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