§§ 6a, 20 Abs. 1 EnWG, §§ 3, 3a UWG, § 4 StromNZV
Eine Stromlieferantin hat gegen die Stromnetzbetreiberin keinen Anspruch auf Unterlassung der Weitergabe kundenbezogener Daten zu einem Letztverbraucher einer Marktlokation, die sich nicht in der Niederspannung befindet, an den Ersatzversorger, wenn der Energiebezug dieses Letztverbrauchers keinem Bilanzkreis aufgrund eines vertraglichen oder gesetzlichen Lieferverhältnisses zugeordnet werden kann.
(Leitsatz der Redaktion)
LG Dortmund, Urt. v. 05.05.2022 – 16 O 53/19 (EnW)
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2022.04.12 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2194-5837 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
| Veröffentlicht: | 2022-07-19 |
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