Mit dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) wollte der Gesetzgeber schnell und möglichst un- kompliziert Verbrauchern wie Unternehmen einen Teil der Stromkosten abnehmen, die 2022 im Gefolge der Gaspreiskrise drastisch gestiegen waren. Das eilig verabschiedete Gesetz sah vor, dass die Elektrizitätsversorgungsunternehmen einen Teil der vertraglich geschuldeten Entgelte für Strom nicht dem Letztverbraucher berechnen sollten, sondern der Übertragungsnetzbetreiber diesen Betrag übernahm. Doch nicht alle Lieferanten wurden von den Übertragungsnetzbetreibern anerkannt: Auf die Anträge auf Erstattung von Zwischenhändlern im sog. Beistellungsmodell wurde von den Übertragungsnetzbetreibern nicht geleistet. Nun liegen erste Gerichtsurteile vor, die den Zwischenhändlern recht geben. Doch bis zu einer verbindlichen Klärung werden noch viele Monate vergehen. Nicht nur aus diesem Grunde wäre eine Klärung durch den Gesetzgeber vorzuziehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2024.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-09-13 |
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