Wiederholte Systemrelevanzausweisung eines Kraftwerks
§§ 13b Abs. 5 Satz 4, 13c Abs. 3 EnWG
1. Die Systemrelevanzausweisung eines Kraftwerks und eine hieran anschließende Genehmigungsentscheidung der Bundesnetzagentur gemäß § 13b Abs. 5 Satz 4 EnWG sind wiederholt möglich.
2. Die „angemessene Vergütung“ nach § 13c Abs. 3 EnWG umfasst keinen (entgangenen) Gewinnanteil und gebietet keine ausnahmslose Kostenerstattung auf Ist-Kosten-Basis. Gleichwohl begegnet die Inanspruchnahme des Kraftwerksbetreibers im System der Netzreserve gemäß § 13b Abs. 5 EnWG keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
(Leitsätze des Gerichts)
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.12.2025 – VI-3 Kart 507/24
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