Der Ruf nach „wiederkehrenden Vergütungen“ für vom Netzausbau betroffene Grundstückseigentümer wurde in den letzten Jahren immer lauter. Befürworter solcher „wiederkehrenden Vergütungen“ argumentieren, dass Grundstückseigentümer nur mit solchen, zusätzlich zur Enteignungsentschädigung geleisteten Zahlungen fair für den Leitungsbau entschädigt würden und dadurch zudem die Akzeptanz des Netzausbaus erhöht werden könne. Solche „wiederkehrenden Vergütungen“ begegnen aber ganz erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken, insbesondere mit Blick auf die Konzeption des Enteignungsentschädigungsrechts und den Gleichbehandlungsgrundsatz.
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