§§ 315, 812 BGB, §§ 21 ff. EnWG 2005
Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz 2005 genehmigten Netznutzungsentgelte unterliegen der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB. Der Maßstab billigen Ermessens wird durch die §§ 21 ff. EnWG und die Vorschriften der Stromnetzentgeltverordnung konkretisiert.
(Leitsatz des Gerichts)
BGH, Urt. v. 15.05.2012 – EnZR 105/10
vorgehend: OLG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 09.11.2010 – 1 U 40/10
vorgehend: LG Magdeburg, Urt. v. 28.04.2010 – 36 O 246/09
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2012.03.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-11-08 |
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