Zu den Voraussetzungen für die konkludente Entstehung eines Versorgungsleistungsvertrags
§ 2 Abs. 2 AVBGasV, § 2 Abs. 2 GasGVV, § 242 BGB
Ein Vertrag über die Erbringung von Versorgungsleistungen für ein Grundstück kommt nicht durch Annahme einer sogenannten Realofferte zustande, wenn das Versorgungsunternehmen die von ihm vorgehaltenen Leistungen gegenüber einem Dritten aufgrund eines mit diesem bereits bestehenden Vertrages erbringt.
(Leitsatz der Redaktion)
OLG Schleswig, Urt. v. 09.04.2015 – 11 U 66/14
vorgehend: LG Itzehoe, Urt. v. 23.04.2014 – 6 O 416/13
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