Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen: Voraussetzungen eines individuellen Netzentgelts
19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV v. 14.08.2013, 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV v. 21.08.2009
Fr die Erhebung eines individuellen Netzentgelts nach 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV ist nicht der tatschlich-physikalische, sondern der kaufmnnisch-bilanzielle Strombezug magebend.
(Leitsatz des Gerichts)
BGH, Beschl. v. 13.12.2016 EnVR 38/15
vorgehend: OLG Dsseldorf, Beschl. v. 15.07.2015 VI-3 Kart 108/14 (V)
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