Mit Urteil vom 21.03.2023 hat sich der Bundesgerichtshof erstmals zur Zulässigkeit von Netzreservierungen geäußert und damit eine seit Bestehen des EEG virulente Frage beantwortet, die zu erheblichen Verunsicherungen vor allem auf Seiten der Netzbetreiber geführt hat. Wie nämlich im Fall von konkurrierenden Netzanschlussanfragen bei nur begrenzt zur Verfügung stehenden Netzkapazitäten zu verfahren ist, war bislang völlig ungeklärt. Das Judikat des BGH schafft hier nun ein ganzes Stück mehr Klarheit, bietet allerdings bei Lichte betrachtet keinesfalls Anlass für in der Literatur mitunter zu vernehmende Elogen, sondern bedarf vielmehr kritischer Würdigung.
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