§§ 3 Nr. 1, 19 Abs. 1 EEG 2009
1. Allein das Blockheizkraftwerk zur Erzeugung von Strom aus einer Biogasanlage ist keine Anlage im Sinne von § 3 Nr. 1 EEG 2009; es bedarf vielmehr eines Fermenters.
2. § 19 Abs. 1 EEG 2009 setzt mehrere Anlagen im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2009 voraus und ist auf eine Biogasanlage mit mehreren Blockheizkraftwerken auch dann nicht anwendbar, wenn diese in einem zeitlichen Abstand von mehr als einem Jahr an denselben Fermenter angeschlossen werden.
(Leitsätze des Gerichts)
OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.12.2012 – VI-2 U (Kart) 7/12
(vorgehend: LG Duisburg, Urt. v. 21.03.2012 – 23 O 25/11)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2013.03.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-05-13 |
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