Zum Nachweis der Inbetriebnahme eines Fotovoltaikmoduls
§ 3 Nrn. 1 und 5 EEG 2009, § 20 Abs. 1 EEG 2009
1. Die Inbetriebnahme eines Fotovoltaikmoduls nach § 3 Nr. 5 EEG 2009 (i. d. F. vom 30.06.2010) setzt die technische Betriebsbereitschaft zur Umwandlung von elektrischer Energie aus solarer Strahlungsenergie und das Inbetriebsetzen der Anlage aufgrund einer bewussten Entscheidung für das Auslösen des Stromflusses voraus. Die vorherige Installation eines Wechselrichters zur Herstellung der Einspeisebereitschaft der Anlage ist hierfür nicht erforderlich.
2. Der Nachweis über den Zeitpunkt der Inbetriebnahme zur Bestimmung des Vergütungssatzes nach § 20 Abs. 1 EEG 2009 ist vom Anlagenbetreiber zu führen.
3. Zur Nachweisführung der Inbetriebnahme einer Vielzahl von Fotovoltaikmodulen durch Stringmessungen.
(Leitsätze des Gerichts)
OLG Naumburg, Urt. v. 11.07.2013 – 2 U 3/13 (Hs)
vorgehend: LG Halle (Saale), Urt. v. 19.11.2012 – 7 O 1682/11
Sie sind bereits Kunde des eJournal "ER EnergieRecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "ER EnergieRecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.