Im Zusammenhang mit der Zulassung von Windenergieanlagen spielt das Tötungsverbot gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG eine zentrale Rolle. Im auffälligen Gegensatz zu der Tragweite, die mit der Auslegung dieser Vorschrift verbunden ist, steht seine rechtsdogmatische Durchdringung. In Auseinandersetzung mit neueren Gerichtsentscheidungen werden in dem Beitrag maßgebliche Begründungselemente einer kritischen Analyse unter besonderer Berücksichtigung der juristischen Auslegungsregeln unterzogen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2013.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-09-13 |
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