Zum Wegfall der EEG-Umlage bei vertraglicher Vereinbarung von Nutzenergie
§ 3 Nr. 25 EnWG, §§ 37 Abs. 2, 39 EEG
1. Das Konzept der Nutzenergielieferung, wonach der Nutzenergielieferant die elektrische Energie im Netz des Kunden „aus der Ferne“ in Nutzenergie umwandelt, widerspricht der Lebenswirklichkeit und fingiert eine Einwirkung, die tatsächlich nicht stattfindet.
2. Diese Fiktion würde im Ergebnis die Erhebung der EEG-Umlage unterlaufen, denn dann würde es überhaupt keinen Letztverbraucher mehr geben. Die auf dieses Ziel ausgerichteten vertraglichen Regelungen sind deshalb wirkungslos.
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