Die Einordnung von Leitungsinfrastrukturen im Rahmen von dezentralen Direktversorgungskonzepten als reguliertes Netz oder nicht-regulierte Kundenanlage war in den vergangenen Jahren mehrfach Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Zuletzt äußerte sich der BGH Ende 2019 in zwei Beschlüssen dazu. Dieser Beitrag nimmt dies zum Anlass für eine Auseinandersetzung mit der Definition der Kundenanlage. Zugleich soll der Beschluss des BGH in der Sache EnVR 66/18 kritisch gewürdigt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2020.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-07-14 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: