Stromintensive Betriebe können auf Antrag eine (teilweise) Befreiung von der EEG-Umlage erhalten. Die Stromintensität wird dabei an der sog. Bruttowertschöpfung gemessen. Der Beitrag zeigt auf, dass diese Größe anfällig für Manipulationen ist und schlägt daher eine andere Bemessungsgrundlage vor.
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