Seit dem Bestehen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird über die Frage gestritten, ob und gegebenenfalls wie sich im Rahmen von Energielieferverhältnissen eine Teilnahme am EEG-Umlageverfahren vermeiden lässt. Diesbezügliche Meinungsverschiedenheiten bestanden, weil unklar war, unter welchen Voraussetzungen eine vom EEG-Umlageverfahren freigestellte „Eigenversorgung“ angenommen werden kann. Mit der EEG-Novelle 2012 hat der Gesetzgeber nunmehr erstmals eine Eigenversorgungsregelung in das Gesetz aufgenommen. Die sich hieraus für die Praxis ergebenden Konsequenzen werden im Rahmen dieses Beitrags dargestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2012.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-09-11 |
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